Umsatzsteuer-Rückerstattung

Umsatzsteuer-Rückerstattung für Wasserhausanschlüsse in Minden - 2000 bis 2009 - Private Haushaltskunden erhalten einen Teil der Umsatzsteuer zurück.

So wird's gemacht

 

Gegen eine Verfügung des Bundesfinanzministeriums aus 2000, dass Arbeiten an Wasserhausanschlüssen als eigenständige Leistungen zu betrachten sind und deshalb eine Besteuerung mit dem vollen Umsatzsteuersatz vorzunehmen ist, ist erfolgreich geklagt worden.

Aufgrund der aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) besteht für private Kunden, die seit dem 11. August 2000 einen Wasserhausanschluss von der E.ON Westfalen Weser AG (Rechtsnachfolgerin der Stadtwerke Minden GmbH) erhalten haben, die Möglichkeit, einen Teil des gezahlten Umsatzsteuerbetrages zurück zu erhalten.

Entsprechende Rechnungen können durch die Wasserversorgungsunternehmen auf freiwilliger Basis rückwirkend korrigiert werden, sofern die notwendigen Angaben für die Rechnungsberichtigungen vorliegen.

Mit Hilfe eines Formulars, das hier rechts zum Download bereitsteht, können Sie die Erstattung der zuviel geleisteten Umsatzsteuer bei der E.ON Westfalen Weser AG (Rechtsnachfolgerin der Stadtwerke Minden GmbH) beantragen.

 

Bitte beachten Sie, dass ein Erstattungsantrag nur für Wasserhausanschlüsse möglich ist,

 

• die seit August 2000 hergestellt wurden,


und


• die mit dem vollen Umsatzsteuersatz von 16 % bzw. 19 % abgerechnet wurden

und


• die nicht für den unternehmerischen Bereich mit Anspruch auf Erstattung nach
§ 15 UStG erfolgten

und


• die direkt an die E.ON Westfalen Weser AG (Rechtsnachfolgerin der Stadtwerke Minden GmbH) gezahlt wurden (Wichtig: durch einen Bauträger an Sie abgerechnete Wasserhausanschlüsse sind von einer Abwicklung durch die E.ON Westfalen Weser AG ausgeschlossen).

 

Bitte drucken Sie das Formular rechts im Kasten aus und senden dieses ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit einer Kopie der Rechnung an die vorgegebene Adresse. Ein vollständig ausgefülltes Dokument hilft uns, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten und einen Differenzbetrag zu ermitteln.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs.

Beratung

Für Rückfragen zur Abwicklung steht Ihnen
Holger Pöhl telefonisch unter
0 52 21-1 83-46 23
oder per E-Mail zur Verfügung.

Formular

Hier können Sie das Antragsformular zur Rückerstattung herunterladen.

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